ANGELBESTIMMUNGEN

  • Es ist die Verwendung von drei Angelruten erlaubt. Pro Rute nur ein Einzelhaken.
  • Es dürfen nur die 3 erlaubten Ruten + eine Marker sowie eine Spod Rute im zusammengebauten Zustand auf dem Angelplatz verwendet werden.
  • Die Schnurstärke muss mind. 0,30 mm betragen.
  • Geflochtene Haupt – und Schlagschnüre sind verboten. (Monofile Schlagschnüre erlaubt – Länge 7-10m)
  • Bei Grundmontagen muss entweder Leadcore oder Rig. Tube (Mindestlänge 40 - 60 cm) verwendet werden.
  • Es dürfen nur Haken mit Microwiderhaken (Microbarbed - Mindestgröße: 4-6) verwendet werden.
  • Es sind nur Montagen erlaubt, bei denen der Fisch das Blei im Falle eines Hängers oder Schnurbruches verlieren kann.
  • Zig-Rig und Oberflächenfischen sind verboten.
  • Die Verwendung einer großen gut gepolsterten Abhakwanne mit Rand ist verpflichtend, ist feucht zu halten bzw. vor Verwendung zu befeuchten.
  • Es dürfen nur feinmaschige Kescher ab 42" (105 cm Mindestarmlänge) verwendet werden.
  • Das Einsacken bzw. das Hältern von Fischen ist strengstens verboten.
  • Die gefangenen Fische müssen bei Bedarf, vor dem Zurücksetzen, mit einem entsprechenden Klinikum versorgt werden.
  • Allfälliges Wiegen oder Fotografieren (kniend, über der Wanne) hat ohne zeitliche Unterbrechung, unter fortlaufender Wässerung des Fisches, zu erfolgen (Wassereimer bei Abhakmatte). (Fische ab 20 kg dürfen nur im Wasser fotografiert werden) 
  • Wiegeschlinge muss mind. 110 cm messen und verpflichtend zum zurücksetzen der Fische verwendet werden.·    Wiegeschlinge muss mind. 110 cm messen und verpflichtend zum zurücksetzen der Fische verwendet werden.
  • Pro Rute dürfen täglich höchstens 2kg Futter eingebracht werden. Partikel dürfen nur in gekochtem Zustand angefüttert werden. Frolic und Kürbisplatten, sowie Ölkuchen sind nicht erlaubt. Tigernüsse füttern verboten, als Hakenköder sind Tigernüsse erlaubt!
  • Der Angelplatz (d.h. der Bereich der Rutenablage) ist bei Dunkelheit so zu beleuchten, dass er für Aufsichtsorgane erkennbar ist.
  • Das Schongebiet (abgegrenzt mit Bojen) darf nicht befischt werden.

ANGELBESTIMMUNGEN RAUBFISCHE

  • Zander und Hechte dürfen nicht befischt werden.
  • Das Fischen mit Blinker, Wobbler und Gummifische sind strengstens verboten.
  • Welse sind das ganze Jahr befischbar.
  • Das Fischen auf Wels und Stöhr ist nur mit Pose und auf Grund nur mit Einzelhaken erlaubt (Vorfächer können aus Stahl oder Kevlar sowie Fluorocarbon sein). Es ·    sind nur geflochtene Schnüre zu verwenden. (Mindeststärke 0,40 mm)
  • Lebendköder verboten, ausgenommen Maden und Würmer. (Köderfisch mindestlänge 20 cm)
  • Die Köderfischentnahme ist mittels Matchrute erlaubt.
  • Welse bitte nicht mehr zurücksetzen sondern die Teichaufsicht verständigen (Tel.: 0664 / 322 7817). Bis die Teichaufsicht kommt ist der Wels schonend und unter Wässerung oder im Wiegesack zu hältern.